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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen Express 48
Unsere Lieferbedingungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Lieferbedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.



1. Vertragsabschluß

1.1 Das Vertragsangebot erfolgt durch Ihre Bestellung. Unsere Website beinhaltet kein Vertragsangebot.

1.2 Die Annahme Ihres Angebots erfolgt durch eine ausdrückliche Auftragbestätigung oder Lieferung der Ware. Eine elektronische Bestätigung Ihrer Bestellung zeigt nur deren Eingang bei uns an.

2. Lieferung

2.1 Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden ab Eingang Ihrer Bestellung. Ein Anspruch auf Lieferung innerhalb dieser Frist besteht nicht.

2.2 Eine Bestellung darf höchstens 3 Stück umfassen, unabhängig von der Zahl der Artikelnummern. Enthält die Bestellung eine höhere Stückzahl, behalten wir uns das Recht vor, nur die ersten 5 Stück zu liefern.

2.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung zum Versand gebracht worden ist. Teillieferungen sind zulässig.

2.4 Der Besteller ist berechtigt, vom Vertrag über die jeweils verspätete Lieferung zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn wir uns in Verzug befinden und eine vom Besteller gesetzte angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung fruchtlos abgelaufen ist.

2.5 Der Besteller ist verpflichtet, sich auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Leistung besteht.

2.6 Ein Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens und auf Schadensersatz statt der Leistung ist außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

3. Zahlung

3.1 Unsere Preise gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll etc. werden zusätzlich berechnet.

3.2 Die Zahlung ist mit der Lieferung fällig. Sofern der Besteller die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Zugang, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung bezahlt, gerät er in Zahlungsverzug und wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem von der deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, im Einzelfall einen etwa höheren Schaden nachzuweisen.

3.3 Gerät der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug, wird die gesamte Restschuld sofort fällig. In diesem Fall steht uns neben den Ansprüchen aus § 3.2 das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen.

3.4 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen vor.

4.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Wir nehmen die Abtretung an.

4.3 Dem Besteller ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden und mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für uns. Wir werden unmittelbar Eigentümer der durch die Verarbeitung oder Umbildung hergestellten Sache. Die verarbeitete oder umgebildete Sache gilt als Vorbehaltsware.

Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen steht uns ein Miteigentumsrecht an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ergibt. Der uns abgetretene Forderungsanteil hat Vorrang vor den übrigen Forderungen.

4.4 Übersteigt der Wert der Sicherungen unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

4.5 In einer Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, einer Zurücknahme sowie einer Pfändung der gelieferten Waren durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies nicht ausdrücklich erklären. Im Fall der Rücknahme sind wir berechtigt, die Gegenstände nach vorheriger Ankündigung und angemessener Fristsetzung nach freier Verfügung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf unsere Ansprüche angerechnet.

5. Haftung für Mängel

5.1 Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und vereinbarte Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Lieferung hat er uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.2 Der Besteller hat uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch uns zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

5.3 Mangelhafte Ware haben wir auf unsere Kosten innerhalb einer uns vom Besteller gesetzten angemessenen Frist nach unserer Wahl nachzubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Ware wird unser Eigentum und ist an uns zurückzugeben. Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich ist oder aus sonstigen von uns zu vertretenden Gründen innerhalb der vom Besteller bestimmten Frist nicht erfolgt oder fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag über die mangelhafte Lieferung zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

5.4 Von den durch die Nachbesserung oder Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes. Etwaige beim Besteller entstehende Kosten trägt dieser selbst. Notwendige Montage- und Reisekosten, die im Zusammenhang mit unberechtigten Mängelrügen aufgewendet werden, hat der Besteller zu bezahlen. Durch etwaige seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

5.5 Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5.6 Wir haften nicht für Schäden der Ware, die durch natürliche Abnutzung, ungeeignete, unsachgemäße oder nicht vertragsgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung, übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäße Änderung, Nachbesserung oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte, oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

5.7 Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Schadensersatz statt der Leistung und auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens - einschließlich Begleit- oder Folgeschadens, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn

a) wir einen Rechts- oder Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben,

b) der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Personen beruht, oder

c) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat.

Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist jedoch unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

5.8 Die Bestimmungen gemäß § 5.7 gelten entsprechend für direkte Ansprüche des Bestellers gegen unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

5.9 Sämtliche Mängelansprüche des Bestellers einschließlich der in §§ 5.7 und 5.8 geregelten Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Ware an den Besteller. Für Ersatzstücke und die Ausbesserung beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Verjährungsfrist für den Liefergegenstand. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Betriebsunterbrechung verlängert. Von dieser Verjährungsregelung bleiben Regelungen bezüglich einer etwa kürzeren Lebensdauer des Liefergegenstandes im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Verwendung unberührt.

6. Urheberrecht

An Zeichnungen und anderen geschützten Unterlagen behalten wir uns sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.

7. Gerichtsstand; anwendbares Recht; Schriftform

7.1 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Stuttgart. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage an dem für den Sitz des Bestellers zuständigen Gericht zu erheben.

7.2 Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).

7.3 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

7.4 Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln in seinen übrigen Teilen verbindlich.


Stand: Mai 2007